Fragen zu Tod, Sterben und kirchlicher Trauerfeier Drucken
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 09. April 2010 um 11:06 Uhr

Was ist eine Aussegnung?
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Bitte rufen Sie im Pfarramt an, sofern sie eine Aussegnung wünschen. Als Ihr Pfarrer werden ich möglichst schnell zu Ihnen kommen und Ihnen beistehen.


Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pastorin, dem Pastor oder dem Bestatter hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.


Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier in der Trauerhalle durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pfarrer wenden.


Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.


Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.


Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?
Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.


Was kostet eine Beerdigung? Alle anfallenden Kosten werden durch das Bestattungsinstitut berechnet und dort auch bezahlt. Für die kirchliche Trauerfeier zahlen Sie nur den Organisten, derzeit 25,- Euro.


Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen.


Dürfen wir eigene Musik abspielen?

Die Auswahl der Musik für die Trauerfeier wird im Trauergespräch besprochen. In aller Regel ist es möglich, dass Musik, die dem Verstorbenen wichtig war oder Musik, die Sie als Angehörige tröstet, einzuspielen.


Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Es ist möglich, dass sie den Bestatter bitten, Bilder von der Trauerfeier anzufertigen.

Darüber hinaus bitten wir darum, aufs Photographieren zu verzichten, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Im Mittelpunkt sollte stets der Gottesdienst und die Würde des Verstorbenen stehen.


Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?
Besonderer Blumenschmuck ist in selbstverständlich möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie selbst bezahlen und meist auch selbst organisieren. Die meisten Bestatter sind bei der Organisation und beim Schmücken behilflich.


Darf ein weltlicher Trauerredner in der Kirche reden?

Einen Gottesdienst darf nur leiten, wer dazu von der Kirche beauftragt wurde und ein entsprechendes kirchliches Amt inne hat. Die kirchlichen Amtshandlungen obliegen dem zuständigen Pfarrer.

Eine nichtkirchliche Trauerfeier kann nach gegenwärtigem Recht in den Kirchen unseres Kirchspieles nicht stattfinden.

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 09. April 2010 um 12:08 Uhr